Der Gesetzesgeber sieht vor, dass bei geplanten Eingriffen in die Natur - zum Beispiel, wenn ein neues Baugebiet entstehen soll – Bürger und Verbände die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu beziehen. Diese Möglichkeit hat jeder Betroffene, so auch der NABU, der als anerkannter Naturschutzverband Position beziehen und seine Vorstellungen für eine naturschonende Realisierung einbringen kann.
Stellungnahmen erläutern die erwarteten negativen Einflüsse und geben konkrete Hinweise wie diese Einflüsse vermieden werden können oder -meist- welche sinnvolle Kompensation zu empfehlen ist. Denn wenn eine geplante Maßnahme nicht verhindert werden kann, weil z.B. ein übergeordnetes Interesse für die Ausweisung eines neuen Baugebietes besteht, dann muss der an der Natur verursachte „Schaden“ an anderer Stelle durch naturfördernde Maßnahmen kompensiert werden. Dann können wir in den Stellungnahmen darauf hinwirken, dass bislang wenig artenreiche Naturflächen optimiert werden.
Andererseits ist es uns sehr wichtig, Position zu beziehen und uns einzubringen bei der Beantragung zur Unterschutzstellung von Naturräumen und der Beschreibung einer zielführenden Pflege sowie deren naturverträglichen Umsetzung.
betreffend: BPlan Eisenberg Sport- und Freizeitflächen Römerstraße vom 20.02.2024
betreffend: BPlan Eisenberg Gewerbegebiet Ebertsheimer Straße vom 20.02.2024
betreffend: Landschaftsschutzgebiet Erdekaut vom 15.06.2023
betreffend: BPlan Ebertsheim-Westlich der Bergstrasse - Rodenbach vom 20.05.2023
betreffend: Ersatzneubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim vom 17.09.2022
betreffend: Ramsen - Bauplanung Am Gässchespfad vom 19.09.2022